Entsprechend des Betreuungsvertrages ist die Änderung der Betreuungszeit nur für den gesamten Kalendermonat (zum Ersten des Monats) möglich. Sie ist spätestens einen Monat vor deren Eintreten durch die Personensorgeberechtigten der Einrichtungsleitung schriftlich mitzuteilen. Bei fristgerechter Änderung sind keine Nachweise erforderlich. Die Leiterin übermittelt den Änderungswunsch dann an die Beitragsstelle des Trägers.